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Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website von allen genutzt werden kann, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
In Luxemburg ist dies nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern für viele Unternehmen, Vereine und andere Organisationen auch eine gesetzliche Verpflichtung.
Überblick über den rechtlichen Rahmen
Für öffentliche Einrichtungen
Die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet wurde in luxemburgisches Recht umgesetzt. Seit 2020 verpflichtet sie den Staat, die Gemeinden und zahlreiche staatlich finanzierte Organisationen und Vereine, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
Für Privatunternehmen
Der European Accessibility Act wurde 2023 in luxemburgisches Recht umgesetzt und verpflichtet private Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Diese Verpflichtungen umfassen zahlreiche digitale Inhalte wie Websites und im Internet veröffentlichte Dokumente.
Normen und Richtlinien
Alle betroffenen Websites müssen die Kriterien einer europäischen Norm erfüllen, die auf den internationalen WCAG 2.1-Standards basiert. Der RAWeb (Référentiel d’Évaluation de l’Accessibilité Web) ist der luxemburgische Referenzrahmen zur Bewertung der Barrierefreiheit von Webseiten.
Digitale Barrierefreiheit verstehen
In den folgenden Abschnitten gehe ich auf einen häufig missverstandenen Punkt ein: Eine Website muss nicht an jeden individuellen Bedarf angepasst werden. Stattdessen zeige ich, was digitale Barrierefreiheit tatsächlich bedeutet, und gebe praktische Beispiele für die Nutzung einer barrierefreien Website.
Ein Ansatz, der eher auf Standards als auf Einzelfällen basiert
Das Ziel digitaler Barrierefreiheit ist nicht, möglichst viele spezielle „Barrierefreiheitsfunktionen“ einzubauen oder eine Website für jeden einzelnen Anwendungsfall individuell anzupassen. Entscheidend ist vielmehr die konsequente Einhaltung anerkannter Barrierefreiheitsstandards, insbesondere der WCAG. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Website mit unterschiedlichen assistiven Technologien, auf verschiedenen Geräten und in unterschiedlichen Nutzungssituationen zuverlässig funktioniert.
Menschen, die auf erhöhte Barrierefreiheit angewiesen sind, verwenden in der Regel ihre eigenen Hilfsmittel – sogenannte assistive Technologien – mit denen sie bereits vertraut sind. Zum Beispiel Screenreader, Vergrößerungssoftware oder Tastaturnavigation. Indem Sie Standards einhalten, stellen Sie sicher, dass Ihre digitalen Inhalte mithilfe von assistiven Technologien zugänglich sind.
Konkrete Beispiele für die Nutzung einer barrierefreien Website
Eine blinde Person sieht nicht, dass Überschriften größer dargestellt werden als der übrige Text, und sieht auch nicht die Adresse, die beim Überfahren eines Links mit der Maus angezeigt wird.
Sie verwendet keine Maus, sondern navigiert mithilfe eines Screenreaders, der den Seiteninhalt als Sprache oder in Brailleschrift ausgibt. Damit diese Ausgabe effektiv funktioniert, muss die Website barrierefrei entwickelt sein: Überschriften müssen entsprechend ausgezeichnet sein, Links müssen einen aussagekräftigen Text haben, und Formularfelder müssen korrekt beschriftet sein, damit die nutzende Person weiß, was einzutragen ist.
Auch die Tastaturnavigation ist ein grundlegender Aspekt. Eine barrierefreie Website ermöglicht es, alle interaktiven Elemente – etwa Menüs, Links, Schaltflächen und Formularfelder – vollständig und ausschließlich mit der Tastatur zu bedienen. Dabei ist eine logische und vorhersehbare Reihenfolge besonders wichtig.
Zur Barrierefreiheit gehört ebenso die visuelle Darstellung. Wenn eine sehbeeinträchtigte Person die Seite auf bis zu 400 % vergrößert, muss der Inhalt weiterhin gut lesbar und nutzbar bleiben. Inhalte dürfen nicht hinter den Bildschirmrändern verschwinden oder ein unnötiges horizontales Scrollen erfordern.
Nicht zuletzt spielt die übergeordnete Struktur eine zentrale Rolle. Eine klare Seitenorganisation, konsistente Menüs und aussagekräftige Überschriften helfen allen Nutzerinnen und Nutzern, mit oder ohne assistive Technologien, sich schnell zu orientieren und die gewünschten Informationen ohne unnötigen Aufwand zu finden.
Gesetze und Verpflichtungen zur digitalen barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit ist in Luxemburg zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden die weit mehr Akteure betrifft, als häufig angenommen wird. Ob öffentliche Verwaltung, Gemeinde, gemeinnützige Organisation mit öffentlicher Finanzierung oder privates Unternehmen mit bestimmten Dienstleistungen – möglicherweise sind auch Sie betroffen.
1. Der öffentliche Sektor
Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Wen betrifft dies?
- Der luxemburgische Staat (Ministerien, Verwaltungen)
- Die Gemeinden
- Öffentlich-rechtliche Einrichtungen
So fallen beispielsweise zahlreiche gemeinnützige Vereine unter die Definition einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, wenn sie überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und eine Aufgabe von allgemeinem Interesse erfüllen.
Im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Status bei Akzent prüfen, oder beim Informations- und Pressedienst (Digital accessibility portal).
Die wichtigsten Verpflichtungen sind:
- Konformität mit WCAG 2.1, Stufe AA: Alle Websites, mobilen Anwendungen und online veröffentlichten Office-Dokumente
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Veröffentlichung auf jeder Website und in jeder Anwendung
- Feedback-Mechanismus: Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, Barrieren zu melden
- Antwortpflicht: Beantwortung eingegangener Meldungen innerhalb von 30 Tagen
2. Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Das Gesetz von 2023 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen setzt die europäische Richtlinie „European Accessibility Act“ (2019/882) um. Ziel ist es, eine barrierefreie Benutzung für alle Menschen sicherzustellen, insbesondere für Personen mit besonderen Bedürfnissen. Es gilt für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Die wichtigsten betroffenen Produkten und Dienstleistungen
- E-Commerce (Online-Einkäufe, Buchungen)
- Online-Banking
- Personenbeförderung (Websites, transport-Apps, Fahrscheine, Zeitpläne)
- Elektronische Kommunikation (Nachrichtenübermittlung, Kontaktformulare, Newsletter)
- Audiovisuelle Mediendienste
- E-Books und E-Reader-Geräte und -Apps
Reichweite der Verpflichtung
Bei Websites und mobilen Anwendungen bezieht sich die Verpflichtung zur Barrierefreiheit auf digitale Schnittstellen, die zur Bereitstellung der oben genannten Dienstleistungen genutzt werden.
Dazu zählen unter anderem: Bestell- und Zahlungsprozesse, Buchungs- und Reservierungssysteme, Kundenbereiche, kommerzielle Kontaktformulare sowie alle Navigationselemente, die für den Zugang zu diesen Funktionen erforderlich sind (Menüs, Suchfunktionen, informationsbezogene Serviceseiten).
Beispiel: Ein Anmeldeformular für einen Newsletter muss barrierefrei zugänglich sein, da es einen vertraglichen Austausch darstellt. Ebenso der gesamte Navigationsweg dorthin.
Ausnahmen
Kleinstunternehmen sind von den Verpflichtungen für Dienstleistungen ausgenommen (nicht jedoch für Produkte).
Definition: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Kontrolle und Sanktionen
Die OSAPS (Amt für die Überwachung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) überwacht die Einhaltung der Vorschriften und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.
Für Webdesigner und Agenturen bedeutet dies, dass nicht nur einzelne Seiten optimiert werden sollten, sondern der gesamte Nutzerweg bis zum Abschluss einer Transaktion berücksichtigt werden muss.
In der Praxis kann die Abgrenzung der betroffenen Inhalte komplex sein. Da Websites häufig ein einheitliches grafisches und technisches Modell für alle Seiten verwenden, ist es meist einfacher und effizienter, die gesamte Website barrierefrei zu gestalten.

Meine Webdesign-Dienstleistungen
- Ich entwickle barrierefreie Websites.
- Ich analysiere die Barrierefreiheit und korrigiere bestehende Websites.
Ich entwickle Websites, die für alle zugänglich sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
